Stiftungszweck
Die Stiftung St. Nicolaistift ist gegründet worden, um die Altenhilfe und das Wohlfahrtswesen zu fördern. Ihr Grundgedanke wird seit Generationen bewahrt. Ihre Satzung wird mit Blick auf rechtliche und strategische Aspekte immer wieder sorgfältig angepasst.
Die beiden Finanzierungssäulen der Stiftung St. Nicolaistift bilden Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Letztere sind Grundstücken und Gebäuden zu verdanken, die der Stiftung gehören und in ihrem Bestand ungeschmälert zu erhalten sind.
Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist die Förderung der Religion, der Religionsgemeinschaft, der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen. Im Geiste christlicher Nächstenliebe unterstützt die Stiftung St. Nicolaistift Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Der Stiftungszweck wird durch Spendensammlungen, aus Schenkungen und Vermächtnissen, aus sonstigen Zuwendungen und aus Erträgen des Stiftungsvermögens verwirklicht.